19.06.2014 - 11.2 Nachbargemeindliche Abstimmung zur Satzung über...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Im Rahmen der Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) erhebt die Gemeinde Gotthun keine Einwände gegen die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/2000 „Eichenweg“ der Gemeinde Ludorf.

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Realisierung

Realisierung:

 

Die Entscheidung wurde der Nachbargemeinde mitgeteilt.

 

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