25.03.2014 - 10.4 Aufstellungsbeschluss zur Satzung über die 1. Ä...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Beschluss:

 

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt die Aufstellung der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06 „Erweiterung Industriegebiet Glienholzweg“ der Stadt Röbel/Müritz.

    Der Bereich, für den die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06 gelten soll, umfasst in der Gemarkung Röbel, Flur 15 die Flurstücke 110/24 tlw. (tlw.=teilweise), 110/25, 110/26 tlw., 114/2, 114/3, 115/3, 115/3, 116/2, 116/3, 117/2, 117/3, 118/2, 118/3, 119/2, 119/3, 121/2, 121/3, 122/2, 122/3, 124/2, 125/2, 126/3, 126/4, 127/3, 127/4, 128/4, 128/6, 225/12 tlw., 225/13 tlw., 226/4, 226/9, 226/10, 227/4, 227/9, 227/10, 228/2 tlw., 228/4, 228/5, 228/6, 228/7, 229/2, 229/3 tlw., 229/5, 229/6, 229/7, 230/1 tlw., 230/2, 230/3, 230/4, 230/5 tlw., 231/1 tlw., 231/2, 232/2 tlw., 233/2 tlw., 234/2 tlw., 235/2 tlw., 236/2 tlw., 237/2 tlw. und 238/2 tlw. und ist im beiliegenden Übersichtsplan durch eine gestrichelte Linie umgrenzt.

    Ziel und Zweck der Planung sind:
    - Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Überprüfung der Festsetzungen des Bebauungsplanes und Anpassung an die aktuellen städtebaulichen Erfordernisse,
    - Überprüfung der Festsetzungen von öffentlichen Erschließungsanlagen und Anpassung an den notwendigen Bestand,
    - die Berücksichtigung umweltschützender Belange.
     
  2. Die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06 „Erweiterung Industriegebiet Glienholzweg“ der Stadt Röbel/Müritz wird nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt.
    Es wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
    Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB wird im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.
  3. Der Aufstellungsbeschluss zur Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06 „Erweiterung Industriegebiet Glienholzweg“ der Stadt Röbel/Müritz ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist auch anzugeben, dass die Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt werden soll, und wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.
  4. Die Kosten für die zu realisierende Bauleitplanung trägt der Vorhabenträger.
  5. Der Beschluss 25-2013-024 vom 25.06.2013 wird aufgehoben.

 

Reduzieren

Reduzieren

Realisierung

Realisierung:

 

Der Aufstellungsbeschluss wurde ortsüblich im Müritz-Anzeiger Nr. 07/2014 am 12.04.2014 bekannt gemacht.

In der Bekanntmachung wurde darauf hingewiesen, dass das Änderungsverfahren zur Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06 „Erweiterung Industriegebiet Glienholzweg“nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB erfolgt.

Es wurde weiterhin darauf hingewiesen, dass gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen wird und wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig unterrichten und äußern kann. Von dieser Möglichkeit wurde durch die Öffentlichkeit kein Gebrauch gemacht.

 

Online-Version dieser Seite: https://roebelmueritz.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=22474&selfaction=print