25.03.2014 - 10.5 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur Satzung ü...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt:

 

  1. der Entwurf der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06 „Erweiterung Industriegebiet Glienholzweg“ der Stadt Röbel/Müritz (Stand März 2014) mit der dazugehörigen Begründung (Stand März 2014) wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  2. Der Entwurf der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06 „Erweiterung Industriegebiet Glienholzweg“ der Stadt Röbel/Müritz und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
  3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung durch Übersendung von Bebauungsplanentwurf und Begründung zu unterrichten. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.

 

 

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Realisierung

Realisierung:

 

Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen zur Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06 wurde im Müritz-Anzeiger Nr. 07/2014 am 12.04.2014 ortsüblich bekannt gemacht.

Die Auslegung erfolgt im Zeitraum 28.04.2014 bis einschließlich 28.05.2014.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden wurden zur Abgabe von Stellungnahmen aufgefordert.

 

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