30.05.2013 - 6.2 Entgeltordnung für die Sportstätten der Stadt R...

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Wortprotokoll

Herr Westerkamp bringt die Beschlussvorlage ein.

Frau Guth bittet darum eine Zahl in  der  Kalkulation der Sporthalle Gymnasium zu ändern.

Herr Ollenburger fragt an, ob in den ausgewiesenen Kosten des Wirtschaftshofes auch die Kosten  des PSV stecken. Das verneint Frau Guth. Die Leistungen des PSV werden mit der

Zahlung der 3.000 € erfasst. Die Leistungen des Wirtschaftshofes werden mit Stundennachweisen erfasst und abgerechnet.

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt:

 

die Entgeltordnung für die außerschulische Nutzung der Sportstätten der Stadt Röbel/Müritz

 

mit  Wirkung zum  01. August 2013.

 

Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung der Stadt Röbel/Müritz für die Nutzung der Turnhalle am Gotthunskamp vom 17. 07. 2001, die 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Röbel/Müritz für  die Nutzung der städtischen Turnhalle am Gotthunskamp vom 05. 11. 2002 und die Gebührensatzung der Stadt Röbel/Müritz für die Nutzung des Sportplatzgebäudes auf dem Friesensportplatz vom 07. 10. 2003 außer Kraft.

 

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