28.05.2013 - 6.2 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan "Achter...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Datum:
- Di., 28.05.2013
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Uwe Berger
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt:
- die Aufstellung eines Bebauungsplanes gemäß § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 13a BauGB für den Bereich „Achter de Muer“ in der Stadt Röbel/Müritz.
Der Bebauungsplan trägt die Bezeichnung Nr. 20 „Achter de Muer“ der Stadt Röbel/ Müritz.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im beiliegenden Übersichtsplan durch eine gestrichelte Linie umgrenzt. - Ziel und Zweck der Planung sind:
- die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Festsetzung
möglicher Nutzungen des Plangebietes
- die Berücksichtigung denkmalpflegerischer Belange
- die Ordnung der Verkehrserschließung und Erschließung mit Medien der Ver- und
Entsorgung,
- die Berücksichtigung umweltschützender Belange - den Bebauungsplan nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufzustellen.
Es wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB wird im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen. - der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Die Finanzierung der Erarbeitung des Bebauungsplanes erfolgt über das Städtebauförderprogramm der Stadt Röbel/Müritz.
