28.05.2013 - 6.2 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan "Achter...

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Wortprotokoll

 

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

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Beschluss:

 

 

 

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt:

 

  1. die Aufstellung eines Bebauungsplanes gemäß § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 13a BauGB für den Bereich „Achter de Muerin der Stadt Röbel/Müritz.
    Der Bebauungsplan trägt die Bezeichnung Nr. 20 „Achter de Muer“ der Stadt Röbel/ Müritz.
    Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im beiliegenden Übersichtsplan durch eine gestrichelte Linie umgrenzt.
  2. Ziel und Zweck der Planung sind:
    - die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Festsetzung
      möglicher Nutzungen des Plangebietes
    - die Berücksichtigung denkmalpflegerischer Belange
    - die Ordnung der Verkehrserschließung und Erschließung mit Medien der Ver- und
    Entsorgung,
    - die Berücksichtigung umweltschützender Belange
  3. den Bebauungsplan nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufzustellen.
    Es wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
    Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB wird im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.
  4. der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
  5. Die Finanzierung der Erarbeitung des Bebauungsplanes erfolgt über das Städtebauförderprogramm der Stadt Röbel/Müritz.

 

 

 

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