13.11.2012 - 8.1 Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezo...

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Wortprotokoll

Einleitend nimmt Herr Müller eine Zusammenfassung des zeitlichen Werdeganges und des dazugehörigen Sachverhaltes vor, beginnend bei den unendlich vielen Ansätzen und Verhandlungen, den Hafen neu zu gestalten, über die Entscheidung keine Discounter in Röbel neu zu errichten, bis hin zum Vorschlag des Handelskontor Lange zu einer Umverlegung der einzelnen Verkaufeinrichtungen NETTO / REWE / ALDI im Stadtgebiet.

 

Der Vorhabenträger hat bei der Stadt Röbel/Müritz die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die Errichtung eines großflächigen Einkaufszentrums in Bereich des Hafens südwestlich der Warener Chaussee bzw. unterhalb des Wohngebietes Gildekamp beantragt.

Gegenwärtig befinden sich auf dem Standort Garagen, ehemalige Scheunen und ein Geschäftsgebäude mit kleinen Läden und einem Lebensmitteldiscounter.

Im Zuge der Entwicklung des neuen Einkaufszentrums sollen die städtebaulichen Missstände durch den Abriss des Garagenkomplexes und der Scheunengebäude sowie des Geschäftsgebäudes beseitigt werden.

 

Vor ca. 4 Wochen hat der Vorhabenträger nochmals bekundet:

-          das Bebauungsplangebiet käuflich erwerben zu wollen,

-          den Bebauungsplan unter Mitwirkung der Stadt Röbel/Müritz erstellen zu lassen,

-          für die Stadt Röbel/Müritz ergeben sich durch die Aufstellung des B-Planes und die Umsetzung des Vorhabens keine Kosten.

 

Herr Müller gibt eine persönliche Wertung ab und beschreibt das Angebot der Investoren

als 2.-beste Lösung, wobei die 1.-beste noch nicht bekannt ist und wahrscheinlich eine touristische Lösung wäre.

 

Selbstverständlich besteht noch weiterer Verhandlungsbedarf hinsichtlich der Hauptlinie:

-          Können die kleinen Ladeneinheiten des bestehenden Geschäftsgebäudes am Hafen wieder in die neuen Discounterflächen eingegliedert werden?

-          Was passiert mit den leer gezogenen Gebäuden ALDI / REWE am OE?

-          Kann es für die Parkplätze auch eine Allgemeinnutzung/ Privatnutzung geben?

-          Kündigungsfristen der Garagen?

-          gestalterische Aspekte

Diese Aspekte sind über das Bauamt zu betrachten und abzuhandeln.

 

Frau Kemmereit geht auf die kleinen Gewerbeeinheiten, wie Massage, Blumenladen, Frisör ein, die mit Abriss des Geschäftsgebäudes am Hafen ihre Mieträumlichkeiten, möglicher Weise ihre Existenz, verlieren. 

Herr Sprick geht in dieser Sache davon aus, dass es sich bei den dort ansässigen Gewerben um  private Gewebetreibende handelt, die sich aus der Situation heraus neue Geschäftsräume suchen müssten, welche mit aller Wahrscheinlichkeit näher zum Stadtkern liegen werden

 

Frau Stramka erkundigt sich, ob der Umzug des Lebensmittelhandels vom Hafen zum Bahnhof noch aktuell ist.

 

 

An Hand des vorliegenden Übersichtsplanes mit Kennzeichnung des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen B-Planes Nr.19 „Sondergebiet Einzelhandel Warener Chaussee-Hafen“ der Stadt Röbel/Müritz wird zum Inhalt des Geltungsbereiches erläutert und diskutiert:

-          Einbeziehung des alten Discounters ist notwendig, um den Abriss des Gebäudes und der vorh. Grünanlagen zu verpflichten

-          bislang sind nur die Eckpunkte abgesprochen, die genauen Standorte der neuen Märkte stehen noch nicht fest, sie sind u.a. abhängig von den planerischen Aspekten

 

 

Nochmals wird durch Herrn Müller betont, dass jetzt die Möglichkeit besteht, an der Gesamtsituation Stadthafen / Warener Chaussee etwas zu ändern, ohne auf eine Variante 1 zu warten, dessen finanzielle Auswirkungen wahrscheinlich nicht tragbar sind.

Es gilt über die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Errichtung eines Einkaufzentrums zu entscheiden und folglich über die Schaffung von Baurecht für den Investor.

Gestalterische und planerische Belange bedürfen einer geschickten Beeinflussung über Verhandlungen und Verträge durch die Verwaltung.

Im Vordergrund steht öffentliches Interesse und öffentliches Wohl.

 

Abstimmung:

Der Beschlussvorlage wird mit  5 Ja- Stimmen, 1 Nein- Stimme sowie 1 Enthaltung

zugestimmt.

 

 

 

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