06.09.2012 - 6.3 Jahresabschluss 2009 des Eigenbetriebes MüritzT...

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Wortprotokoll

Herr Westerkamp bringt die Vorlage ein. Frau Guth erklärt, warum zu einer Abweichung beim Betriebsergebnis zwischen dem Jahresabschluss des Steuerbüros und dem Bericht des Wirtschaftsprüfers gekommen ist. Des Weiteren erläutert Sie auch einige Positionen der Bilanz und GuV für das Wirtschaftsjahr 2009. Der Ausgleich des Fehlbetrages erfolgte über das Verrechnungskonto zwischen Stadt und Eigenbetrieb. Nach der Beschlussfassung zur

Jahresrechnung und Entlastung in der Stadtvertretung und der Veröffentlichung erfolgt die Gegenbuchung der Verluste.

Gegenwärtig läuft die Prüfung des Abschlusses 2010. Es prüft ein neues Wirtschafts-prüfungsbüro (turnusmäßiger Wechsel). Die Einarbeitung des neuen Prüfers erfordert viel Aufwand von der Verwaltung und dem Steuerprüfungsbüro. Es besteht trotzdem die Forderung, dass künftig die Abschlüsse und die Prüfungen schneller abgeschlossen werden können und somit auch zeitnaher über die Jahresabschlüsse beraten werden kann.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt gemäß § 5 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 25. Februar 2008 (GVOBL.M-V S. 71) den Jahresabschluss für das Jahr 2009 mit einem Fehlbetrag in Höhe von 206.432,51 €.

 

Der Fehlbetrag ist entsprechend § 10 Abs. 9 der EigVO aus dem Haushalt der Stadt Röbel/Müritz auszugleichen.

 

Die Veröffentlichung erfolgt nach Beschlussfassung im amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Röbel/Müritz.

 

 

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