01.06.2011 - 6.1 Entschädigung von Funktionsinhabern der Freiwil...

Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Westerkamp bringt die Vorlage ein. Die Begründung für die Anhebung der Aufwandsentschädigungen wurde im Sachverhalt ausführlich dargestellt.

Die Bedeutung dieser ehrenamtlichen Tätigkeit wird durch alle Ausschussmitglieder bekräftigt. In der weiteren Diskussion wird das Thema Einsatzbereitschaft angesprochen.

Frau Grumbach hat Informationen in einem Kreistagsausschuss erhalten, die zeigen,

wie schwierig die Lage vor allem in vielen kleinen Gemeinden ist. Diesem Thema muss

man sich auch in unserem Amt annehmen.

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt, den Inhabern der nachfolgend genannten Funktionen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Röbel/Müritz für ihre Tätigkeiten

rückwirkend ab dem 1. Januar 2011 monatlich folgende Aufwandsentschädigungen zu zahlen:

 

- Wehrführer                                                                                    150,00 €,

- stellvertretender Wehrführer                                              75,00 €,

- Jugendfeuerwehrwart                                                          40,00 €,

- Gerätewart                                                                                      40,00 €.

 

Mit der Zahlung der o.a. Aufwandsentschädigungen sind sämtliche erhöhte Aufwendungen der Inhaber dieser ehrenamtlichen Funktionen gleich welcher Art abgegolten.

 

 

Reduzieren

Online-Version dieser Seite: https://roebelmueritz.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=14963&selfaction=print