09.09.2010 - 6.1 Gründung Wohnungsdienstleistungsgesellschaft mb...

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Wortprotokoll

Beschlussvorschlag: Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz als 100 %-ige Gesellschafterin der Wohnungsbaugesellschaft mbH Röbel  beschließt, die Wohnungsdienstleistungsgesellschaft mbH Röbel als 100 %-ige  Tochter der Wohnungsbaugesellschaft mbH Röbel zu gründen  und durch einen Ausgliederungsplan den Teilbetrieb der Dienstleistungstätigkeit auf die Wohnungsdienstleistungsgesellschaft mbH Röbel zu übertragen. Der anliegende Gesellschaftervertrag  ist durch die Gesellschafterin zu beurkunden.

 

Herr Westerkamp bringt die Vorlage ein und erläutert das Anliegen der Beschlussvorlage.

Der Aufsichtsrat der Wohnungsbaugesellschaft hat sich ausführlich mit dieser Problematik beschäftigt und der Gründung einer neuen Gesellschaft zugestimmt.

Frau Schoenfelder fragt nach, ob die touristische Betätigung bewusst in den Gesellschaftsvertrag aufgenommen wurde. Herr Westerkamp antwortet, dass man damit Möglichkeiten schaffen will für Veränderungen, z. B. für die Touristinformation oder das Haus des Gastes. Frau Guth schränkt ein, dass es noch keine konkreten Vorstellungen dazu gibt.

Inwieweit die beabsichtigte neue Gesellschaft in touristische Aufgaben der Stadt einsteigt, muss noch ausführlich beraten werden. Es wird hier nur eine Möglichkeit geschaffen.

Herr Oldenburg äußert sein Unverständnis darüber, dass es hier um die Einsparung von Gewerbesteuern gehen soll. Die Stadt schreit doch nach Steuern und will sie in ihrer eigenen Gesellschaft umgehen. Um Geld zu sparen, sollte lieber über einen Austritt aus dem Kommunalen Arbeitgeberverband nachgedacht werden. Es muss schon Kurabgabe gezahlt werden und nun soll auch noch die Fremdenverkehrsabgabe eingeführt werden. Nach Auffassung von Herrn Oldenburg ist das nicht der richtige Weg. Frau Guth antwortet, dass jeder Unternehmer im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten alles unternimmt, um Steuern zu sparen. Herr Westerkamp verweist darauf, dass wir die Mittel aus der Kurabgabe und einer eventuellen Fremdenverkehrsabgabe auch dringend brauchen, um den Tourismus in unserer Stadt weiterzuentwickeln.

Herr Ollenburger sieht den im Sachverhalt angegebenen Gewinn als sehr hoch an. So war er bisher in den Unterlagen nicht angegeben. Im Gesellschaftsvertrag müssen die Aufgaben konkret bestimmt werden. Für ihn ist das ein Schnellschuss. Herr Westerkamp entgegnet, dass sich der Aufsichtrat schon länger mit dieser Problematik beschäftigt hat. Das Mitspracherecht der Stadt als Gesellschafter ist jederzeit gesichert.

Auch Herr Oldenburg hat den Eindruck, dass der Gewinn in dieser Höhe bisher nicht in den Unterlagen zu erkennen war. Der Wirtschaftsplan war für ihn immer fast undurchschaubar. Herr Schwemer bemerkt, dass für 2 Gesellschaften auch 2 Geschäftsführer benötigt und dann wahrscheinlich auch 2 mal Geld gezahlt werden müsse. Herr Westerkamp erklärt, dass jetzt im Gesellschaftervertrag erstmalig Grenzen für den Geschäftsführer festgelegt wurden.

Herr Schwemer ist der Auffassung, dass die Gewinnausschüttung an die Stadt erhöht werden und nicht das Geld für eine 2. Gesellschaft ausgegeben werden soll. Frau Guth informiert, dass die Gewerbesteuer zwar eine Einnahme der Stadt ist, aber über 60 % davon  gehen der Stadt verloren, weil sie zur Berechnung der Kreis- und Amtsumlage herangezogen wird und eine Gewerbesteuerumlage gezahlt werden muss.

Für Herrn Ollenburger sind zu viele Fragen offen. Die Frage nach dem Personal beantwortet Herr Westerkamp damit, dass das Personal von der Wohnungsbaugesellschaft übernommen werden soll.

Frau Schoenfelder ist auch der Auffassung, dass die Neugründung der Gesellschaft besser begründet werden sollte.

Herr Oldenburg erwartet eine Auflistung wie viele Zuschüsse an die Stadt es bisher gegeben hat und wie viele in Zukunft zu erwarten sind.

Frau Guth informiert über ein Schreiben der Kommunalaufsicht, dass keine rechtlichen Bedenken bestehen.

Die Finanzausschussmitglieder erwarten, dass die Vorlage im Hauptausschuss näher erläutert wird und weitere konkrete Festlegungen getroffen werden. Der Geschäftsführer sollte im Hauptausschuss Stellung nehmen.

 

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