23.02.2010 - 11.1 Aufstellungsbeschluss zur Satzung über die 1. Ä...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Müller erläutert die Beschlussvorlage.

Der vorhandene B-Plan sieht eine durchgehende Straße als öffentliche Erschließungsanlage vor. Der Investor würde den Ausbau der Anlage übernehmen, jedoch nur im unteren Bereich (Anbindung an die Seebadstraße). Durch die Erschließungsstraße wären dennoch alle Teilbereiche erschlossen. Innerhalb des Gebietes ergeben sich daraus Änderungen der Grundstückszuschnitte und geänderte Zufahrten.

 

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Beschluss:

 

  1. Die Stadtvertretung Röbel/Müritz beschließt die Aufstellung der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 für das Ferienhausgebiet Teilbereich II im Tourismusgebiet „An der Müritz“ im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens nach      § 13 BauGB.
  2. Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan durch eine gestrichelte Linie umgrenzt.
  3. Ziel und Zweck der Planung
    Überprüfung bzw. Anpassung der Größe des Geltungsbereiches;
    Überprüfung und Anpassung der zulässigen Nutzungen;
    Überprüfung und Anpassung der Verkehrserschließung und Erschließung des Gebietes mit Medien der Versorgungsträger;
  4. Die Kostenübernahme durch die Investoren ist in einem städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB zu regeln.
  5. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
  6. Gleichzeitig erfolgt die Aufhebung des Beschlusses Nr. 25-2008-47, in welchem eine 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 beschlossen wurde, da hierfür die Grundlage entfallen ist.
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