03.03.2026 - 9.4 Entlastung der Bürgermeisterin für das Haushalt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die BGMin übergibt die Leitung Ihrem Stellvertreter und begibt sich für die Zeit der Abstimmung in den Gästebereich.

 

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Beschluss:

Gemäß § 60 Abs. 5 Kommunalverfassung M-V erteilt die Gemeindevertretung der Gemeinde Bollewick der Bürgermeisterin für den Jahresabschluss 2021 der Gemeinde Bollewick uneingeschränkte Entlastung.

 

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Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

Geändert

beschlossen

8

7

7

0

0

nein

Die Bürgermeisterin war aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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