05.02.2026 - 10.1 Entscheidung über die Inanspruchnahme von Förde...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.1
- Sitzung:
-
Sitzung der Gemeindevertretung Bütow
- Gremium:
- Gemeindevertretung Bütow
- Datum:
- Do., 05.02.2026
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgermeister
- Bearbeiter:
- Matthias Radtke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Radtke bringt die Beschlussvorlage ein.
BEW Förderrichtlinie: mindestens 16 Anschlüsse oder 100 Wohnungen müssen versorgt werden. Das liegt mit bestehendem Netz nicht vor.
Daher Umschwenken auf BEG Förderung, hier Fördermittel möglich für die Ertüchtigung von Heizungen.
Planungsleistungen werden nicht gefördert.
Die GemV einigt sich auf die Fortführung der bestehen Anlage in Hinblick auf die Möglichkeit, Fördermittel zur Ertüchtigung der Heizungsanlage zu beantragen.
Herr Sagunski wird beauftragt, einen Vergleich über die Heizkosten von der Brennwerttherme in Bütow mit der Heizung in Dambeck zu erstellen.
Beschluss:
Die Gemeinde Bütow beschließt, den Fördermittelbescheid vom 31.10.2025 nicht in Anspruch zu nehmen. Die Fördermittel werden an das BAFA zurückgegeben und das Projekt „Nahwärmenetz Bütow OT Dambeck“ wird nicht weiterverfolgt.
Hintergrund der Entscheidung ist die im Rahmen der bisherigen Öffentlichkeitsarbeit deutlich gewordene geringe Resonanz in der Bevölkerung sowie ein fehlendes Interesse an einer Teilnahme am geplanten Nahwärmenetz. Unter diesen Umständen ist die wirtschaftliche Realisierung eines solchen Vorhabens nicht vertretbar.
Realisierung
Bericht zum Stand der Umsetzung:
Am 05.02.2026 hat die Verwaltung ein Schreiben an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übersandt und mitgeteilt, dass die Gemeindevertretung beschlossen hat, die Fördermittel nicht in Anspruch zu nehmen. Mit Schreiben vom 10.02.2026 wurde der Verwaltung der Aufhebungsbescheid übersandt. Der urspüngliche Zuwendungsbescheid vom 31.10.2025 verliert somit seine Gültigkeit.
