04.02.2026 - 7.1 Beschluss über den Erlass einer Satzung zur Ver...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Südmüritz
- Datum:
- Mi., 04.02.2026
- Status:
- gemischt (Niederschrift abgestimmt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Anne Lange
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Südmüritz beschließt:
-
gemäß § 16 Baugesetzbuch (BauGB) für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 02 „Bootsschuppen am Müritzhals“ OT Gneve die anliegende Satzung über eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB.
Der Geltungsbereich der Veränderungssperre umfasst das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 02 „Bootsschuppen am Müritzhals“ OT Gneve der Gemeinde Südmüritz.
Im Geltungsbereich dieser Veränderungssperre dürfen Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt werden. Erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und/oder baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, dürfen nicht vorgenommen werden.
- die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte ist über den Beschluss über die Veränderungssperre im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 02 „Bootsschuppen am Müritzhals“ OT Gneve der Gemeinde Südmüritz in Kenntnis zu setzen.
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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98,9 kB
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1,8 MB
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