18.12.2025 - 9.2 Billigung des Vorentwurfes zum vorhabenbezogene...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rechlin beschließt:

 

  1. der beiliegende Planungsstand Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungs­planes Nr. 31 „Solarpark Roggentiner Rollfeld“ der Gemeinde Rechlin (Stand 09.12.2025) mit der dazugehörigen Begründung (Stand 09.12.2025) wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
     
  2. das beiliegende Dokument „Begründung zum Antrag für ein Ziel­ab­weichungs­verfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 31 „Solarpark Roggentiner Rollfeld“ (Stand 02.12.2025) wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
     
  3. die Verwaltung wird beauftragt, für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solar­park Roggentiner Rollfeld“ der Gemeinde Rechlin einen Antrag auf Zielab­weichung für die Überplanung von Acker­flächen mit einer Photo­voltaik­frei­flächen­anlage beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit einzu­reichen.
     
  4. die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Bau­gesetz­buch (BauGB) zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 31 „Solarpark Roggentiner Rollfeld“ der Gemeinde Rechlin erfolgt nach § 3 Abs. 2 BauGB durch Veröffentlichung der Unterlagen im Internet.
    Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der Unterlagen im Amt Röbel-Müritz. Die Internetseite zur Einsichtnahme in die Unterlagen und die Dauer der Veröffentlichungsfrist sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
     
  5. die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
    Die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden wird gemäß § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro des Vorhabenträgers) übertragen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

Geändert

beschlossen

12

11

11

0

0

nein

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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