18.12.2025 - 9.2 Billigung des Vorentwurfes zum vorhabenbezogene...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Rechlin
- Datum:
- Do., 18.12.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift abgestimmt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Henryk Mogck
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rechlin beschließt:
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der beiliegende Planungsstand Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 31 „Solarpark Roggentiner Rollfeld“ der Gemeinde Rechlin (Stand 09.12.2025) mit der dazugehörigen Begründung (Stand 09.12.2025) wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
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das beiliegende Dokument „Begründung zum Antrag für ein Zielabweichungsverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 31 „Solarpark Roggentiner Rollfeld“ (Stand 02.12.2025) wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
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die Verwaltung wird beauftragt, für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Roggentiner Rollfeld“ der Gemeinde Rechlin einen Antrag auf Zielabweichung für die Überplanung von Ackerflächen mit einer Photovoltaikfreiflächenanlage beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit einzureichen.
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die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 31 „Solarpark Roggentiner Rollfeld“ der Gemeinde Rechlin erfolgt nach § 3 Abs. 2 BauGB durch Veröffentlichung der Unterlagen im Internet.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der Unterlagen im Amt Röbel-Müritz. Die Internetseite zur Einsichtnahme in die Unterlagen und die Dauer der Veröffentlichungsfrist sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
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die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden wird gemäß § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro des Vorhabenträgers) übertragen.
Anlagen zur Vorlage
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1
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1,3 MB
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2
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619,9 kB
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530,3 kB
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