18.12.2025 - 9.1 Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rechlin beschließt:

 

  1. die Durchführung des Bauleitplanverfahrens zur 5. Änderung des Flächen­nutzungs­planes der Gemeinde Rechlin für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 31 „Solarpark Roggentiner Rollfeld“.

    Der Geltungsbereich der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes ist in beiliegendem Übersichtsplan dargestellt.

    Ziel und Zweck der Planung:
    Darstellung eines Sondergebietes (SO) mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ anstelle der bisherigen Darstellung „Flächen für die Landwirtschaft“ im Umgriff der Flurstücke 10/21, 12/2 und 12/3 der Flur 6, Gemarkung Rechlin
     
  2. der Aufstellungsbeschluss zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes ist ortsüblich bekannt zu machen.
     
  3. der Vorentwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rechlin (Stand 09.12.2025) und die dazugehörige Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
     
  4. der Vorentwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Internet zu veröffentlichen. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der Unterlagen im Amt Röbel-Müritz.
     
  5. die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu unterrichten. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden ist gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
     
  6. die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden wird gem. § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen.
     
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Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

Geändert

beschlossen

13

11

11

0

0

nein

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage

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