16.12.2025 - 9.5 Durchführung eines Bürgerrates in der Stadt Röb...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Röbel/Müritz beschließt, im Jahr 2026 einen zeitlich befristeten Bürgerrat zum Thema „__________“ durchzuführen.

Zur inhaltlichen und organisatorischen Vorbereitung sowie zur Begleitung des Projektes wird eine Lenkungsgruppe eingesetzt. Diese setzt sich zusammen aus:

  • zwei Mitgliedern der Stadtvertretung,
  • einem Mitglied des Ausschusses für Kultur und Tourismus,
  • einem Mitglied des Ausschusses für Bau und Stadtentwicklung,
  • dem Bürgermeister und
  • einem Vertreter der Stadtverwaltung.

Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Initiative Zukunftshandeln MV die notwendigen Schritte zur Durchführung vorzubereiten sowie die entsprechenden Fördermittel einzuwerben. Die Finanzierung soll über eine Förderung aus dem Bürgerfonds MV erfolgen. Der kommunale Eigenanteil soll – soweit möglich – durch die „Partnerschaft für Demokratie im Amt Röbel-Müritz“ aufgebracht bzw. kofinanziert werden.

Geänderter Beschluss:

Die Stadtvertretung Röbel/Müritz beschließt, im Jahr 2026 einen zeitlich befristeten Bürgerrat durchzuführen. Zum Thema „lebenswerte Innenstadt“ durchzuführen.

Zur inhaltlichen und organisatorischen Vorbereitung sowie zur Begleitung des Projektes wird eine Lenkungsgruppe eingesetzt.

Die Zusammensetzung der Lenkungsgruppe soll zu einem späteren und themenspezifisch durch den Hauptausschuss der Stadt Röbel/Müritz festgelegt werden.

Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Initiative Zukunftshandeln MV die notwendigen Schritte zur Durchführung vorzubereiten sowie die entsprechenden Fördermittel einzuwerben. Die Finanzierung soll über eine Förderung aus dem Bürgerfonds MV erfolgen. Der kommunale Eigenanteil soll – soweit möglich – durch die „Partnerschaft für Demokratie im Amt Röbel-Müritz“ aufgebracht bzw. kofinanziert werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

Geändert

beschlossen

17

16

12

4

0

ja

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.