19.11.2025 - 6.5 Durchführung eines Bürgerrates in der Stadt Röb...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr F. Sprick übergibt Herrn Radtke das Wort.

 

Herr Radtke:

  • durch das Land werden Fördermittel für die Bildung von Bürgerräten zur Verfügung gestellt
  • es fand dazu eine Infoveranstaltung in Malchin statt
  • Bürgerrat soll Handlungsempfehlung für die Stadtvertretung erarbeiten
  • Thema des Bürgerrates wird vorgegeben; z. Bsp. „Innenstadt“
  • Bürger werden durch Losverfahren eingeladen
  • Bildung des Bürgerrates erfolgt durch die Lenkungsgruppe
  • nach Beratung im Kulturausschuss wurde die Beschlussvorlage inhaltlich geändert

 

Herr Kroeger:

  • Bürgerrat ist positiv
  • Bürger werden direkt eingeladen
  • ein konkretes Thema wird zeitlich befristet
  • Ziel ist die 100 % Förderung

 

Herr Burchert:

  • der Stadt entstehen keine Kosten
  • Bürger haben eine andere Sichtweise

 

Herr A. Sprick:

  • wer leitet den Bürgerrat?
  • wie hoch ist der Aufwand für die Verwaltung / Stadtvertretung?
  • durch Stadtvertretung wird die Bürgersprechstunde angeboten, diese wird gut angenommen
  • weiteres Gremium ist nicht erforderlich
  • Auslosung der Bürger wird schwierig

 

Herr Brych:

  • grundsätzlich gute Idee
  • hat die Verwaltung Kapazitäten für das Losverfahren?

 

Herr Hagen:

  • Bürger können aktiv mitgestalten

 

Frau Heilmann:

  • für die Stadt entstehen keine Kosten
  • die Chance sollte genutzt werden
  • im Vorfeld ist zu klären, welche Stadtvertreter im Gremium mitwirken

 

Herr Schatull:

  • eine Chance die Bürger mehr in die Entscheidungen miteinzubeziehen
  • ein Thema sollte vorgegeben werden

 

Herr Radtke:

  • Finanzierung erfolgt durch die Robert Bosch Stiftung
  • kommunaler Eigenanteil soll durch die „Partnerschaft für Demokratie im Amt Röbel-Müritz“ aufgebracht bzw. kofinanziert werden.
  • Aufwand für die Verwaltung gering
  • lediglich das Losverfahren wird durch die Verwaltung durchgeführt, Kapazitäten sind vorhanden
  • Bürgerrat wird durch Frau Rüchel von der Initiative Zukunftshandeln MV begleitet

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Röbel/Müritz beschließt, im Jahr 2026 einen zeitlich befristeten Bürgerrat zum Thema „__________“ durchzuführen.

Zur inhaltlichen und organisatorischen Vorbereitung sowie zur Begleitung des Projektes wird eine Lenkungsgruppe eingesetzt. Diese setzt sich zusammen aus:

  • zwei Mitgliedern der Stadtvertretung,
  • einem Mitglied des Ausschusses für Kultur und Tourismus,
  • einem Mitglied des Ausschusses für Bau und Stadtentwicklung,
  • dem Bürgermeister und
  • einem Vertreter der Stadtverwaltung.

Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Initiative Zukunftshandeln MV die notwendigen Schritte zur Durchführung vorzubereiten sowie die entsprechenden Fördermittel einzuwerben. Die Finanzierung soll über eine Förderung aus dem Bürgerfonds MV erfolgen. Der kommunale Eigenanteil soll – soweit möglich – durch die „Partnerschaft für Demokratie im Amt Röbel-Müritz“ aufgebracht bzw. kofinanziert werden.

 

Geänderter Beschluss:

Die Stadtvertretung Röbel/Müritz beschließt, im Jahr 2026 einen zeitlich befristeten Bürgerrat durchzuführen.

Zur inhaltlichen und organisatorischen Vorbereitung sowie zur Begleitung des Projektes wird eine Lenkungsgruppe eingesetzt.

Die Zusammensetzung der Lenkungsgruppe soll zu einem späteren und themenspezifisch durch den Hauptausschuss der Stadt Röbel/Müritz festgelegt werden.

Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Initiative Zukunftshandeln MV die notwendigen Schritte zur Durchführung vorzubereiten sowie die entsprechenden Fördermittel einzuwerben. Die Finanzierung soll über eine Förderung aus dem Bürgerfonds MV erfolgen. Der kommunale Eigenanteil soll – soweit möglich – durch die „Partnerschaft für Demokratie im Amt Röbel-Müritz“ aufgebracht bzw. kofinanziert werden.

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Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

Geändert

beschlossen

9

9

5

3

1

Ja

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.