27.11.2025 - 8.2 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 der Gemeinde ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Pflug erhält das Wort. Sie erläutert die 3 betroffenen Positionen.

Anmerkung von Herrn Häring: Aus seiner Sicht ist die Kalkulation für den Nachtrag des Dorfgemeinschaftshaus unzureichend. Des Weiteren fehlen aus seiner Sicht die Kosten für die laufende Unterhaltung.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schwarz beschließt gemäß § 48 Kommunalverfassung M-V die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 mit den dazugehörigen Anlagen.

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Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

Geändert

beschlossen

7

7

6

1

0

nein

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

Der Nachtragshaushaltsplan mit allen Anlagen wurde als E-Akte der unteren Rechtsaufsichtsbehörde am 05.12.2025 übermittelt.

Die Haushaltssatzung wurde im Müritz-Anzeiger Nr. 26 vom 20.12.2025 veröffentlicht. Im Zeitraum vom 22.12.2025 bis zum 15.01.2026 lag sie öffentlich aus.

Die rechtsaufsichtliche Feststellung wurde mit Datum vom 23.01.2026 erteilt.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://roebelmueritz.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1013856&selfaction=print