16.10.2025 - 17.2 Satzung zur Inanspruchnahme des Vorkaufsrechtes...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Schröder erläutert die Satzung mit den in der Ausschusssitzung erarbeiteten Flurstücken.

 

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Beschluss:

Die Gemeinde Sietow beschließt die als Anlage beigefügte Satzung der Gemeinde Sietow über die Ausübung eines besonderen Vorkaufsrechtes nach § 25 BauGB (Vorkaufsrechtssatzung) einschließlich der Anlagen 1 und 2 zur Satzung.

 

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Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

Geändert

beschlossen

9

9

9

0

0

nein

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Realisierung

Die Satzung wurde veröffentlicht und tritt am Tag der Bekanntmachuung in Kraft. 

 

 

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Anlagen zur Vorlage