16.10.2025 - 17.4 Zweitwohnungssteuersatzung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 17.4
- Gremium:
- Gemeindevertretung Sietow
- Datum:
- Do., 16.10.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Andrea Claußen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Etzold verliest den vom Finanzausschuss vorgeschlagenen geänderten Beschluss:
§ 2 (2): mindestens 2 Monate streichen
§ 2 (5) Hausboot mit einfügen
§ 2 neu (6) Zweitwohnungen sind auch Wohnungen, die auf Erholungsgrundstücken (§ 312 bis 315 des Zivilgesetzbuches der DDR vom 01.06.1975) errichtet worden sind.
Geänderter Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sietow beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer mit folgenden Änderungen:
§ 2 (2): mindestens 2 Monate streichen
§ 2 (5) Hausboot mit einfügen
§ 2 neu (6) Zweitwohnungen sind auch Wohnungen, die auf Erholungsgrundstücken (§ 312 bis 315 des Zivilgesetzbuches der DDR vom 01.06.1975) errichtet worden sind.
Die Satzung tritt zum 01.01.2026 in Kraft.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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