16.10.2025 - 17.5 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ge...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Etzold erläutert die vom Finanzausschuss vorgeschlagenen Änderungen:

 

Änderung der Hauptsatzung in § 6 Absatz 1:

§ 6

Bürgermeisterin oder Bürgermeister / Stellvertreterinnen oder Stellvertreter

 

(1) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister trifft Entscheidungen unterhalb der folgenden Wertgrenzen, wobei für die Wertgrenzen die Nettobeträge maßgeblich sind:

 

1. bei Abschluss von Verträgen, die auf einmalige Leistung bis zu einer Höhe von 3.000,- € gerichtet sind sowie bei wiederkehrenden Leistungen bis zu einer Höhe von 500,- € pro Monat,

2. über überplanmäßige sowie über außerplanmäßige Ausgaben der betreffenden Haushaltsstelle bis zu einer Höhe von 1.500,- €; dies gilt entsprechend für Verpflichtungsermächtigung,

3. bei Veräußerung, Erwerb oder Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten bis zu einer Höhe von 500,- €,

4. bei Hingabe von Darlehen bis zu einer Höhe von 10.000,- €

5. bei Aufnahme von Krediten im Rahmen des Haushaltsplanes bis zu einer Höhe von 5.000,- €,

6. bei unentgeltlichen Verfügungen über gemeindliches Vermögen, deren Wert unterhalb von 100,- € je Einzelfall liegt,

7. über den Abschluss von Bürgschafts- und Gewährsverträgen, die Bestellung von Sicherheiten sowie wirtschaftlich gleich zu achtenden Rechtsgeschäften bis zu einer Höhe von 5.000,- €,

8. Genehmigung von Verträgen der Gemeinde mit Mitgliedern der Gemeindevertretung, der Ausschüsse, mit leitenden Bediensteten der Verwaltung sowie von Verträgen mit natürlichen und juristischen Personen oder Vereinigungen, die die vorgenannten Personen vertreten, bis zu einer Höhe von 5.000,- €, bei wiederkehrenden Leistungen bis zu einer Höhe von 500,- €.

 

Bei den Entscheidungen unter Punkt 2 bis Punkt 8 ist die Gegenzeichnung der Stellvertreterin/des Stellvertreters der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters erforderlich.

 

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Geänderter Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sietow beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Sietow mit den oben aufgeführten Änderungen.

 

Die geänderte Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

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Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

Geändert

beschlossen

9

9

9

0

0

JA

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://roebelmueritz.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1013486&selfaction=print