30.09.2025 - 11.1 Weiterführung der Planungen für das Nahwärmenet...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11.1
- Gremium:
- Stadtvertretung Röbel/Müritz
- Datum:
- Di., 30.09.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgermeister
- Bearbeiter:
- Matthias Radtke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Kroeger bringt die Beschlussvorlage ein.
Herr Kroeger nimmt eine thematische Einordnung vor und berichtet über die weiterführenden Anmerkungen aus der AG Nahwärmenetz und des Bauausschusses. In der Folge werden diese erläutert. Der Beschluss wird um diese Punkte ergänzt und geändert zur Abstimmung gebracht.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung Röbel/Müritz beschließt, die Planung des Nahwärmenetzes auf Basis der Vorzugsvariante 2 (Wärmepumpensystem mit P2H) aus der Machbarkeitsstudie (LPH1) vom 03.07.2025 weiterzuführen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Fördermittel nach Modul 1 der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) für die Leistungsphasen 2 bis 4 zu beantragen.
Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, die Ausschreibungsunterlagen zur Vergabe der Planungsleistungen vorzubereiten.
Die Stadt erklärt sich bereit, bei positivem Fördermittelbescheid den Eigenanteil in Höhe von ca. 175.000 EUR (voraussichtlich 50 % der zuwendungsfähigen Planungskosten in Höhe von 350.000 EUR) im Haushalt darzustellen.
Geänderter Beschluss:
Die Stadtvertretung Röbel/Müritz beschließt, die Planung des Nahwärmenetzes auf Basis der Vorzugsvariante 2 (Wärmepumpensystem mit P2H) aus der Machbarkeitsstudie (LPH1) vom 03.07.2025 weiterzuführen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Fördermittel nach Modul 1 der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) für die Leistungsphasen 2 bis 4 zu beantragen.
Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, die Ausschreibungsunterlagen zur Vergabe der Planungsleistungen vorzubereiten.
Die Stadt erklärt sich bereit, bei positivem Fördermittelbescheid den Eigenanteil in Höhe von ca. 175.000 EUR (voraussichtlich 50 % der zuwendungsfähigen Planungskosten in Höhe von 350.000 EUR) im Haushalt darzustellen.
- Gleichwohl der Auftragnehmer die Variante 2 als Vorzugsvariante darstellt, sollen die nächsten Planungsschritte und die damit verbundene Ausschreibung möglichst technologieoffen erfolgen. Ebenso soll eine breite Streuung der Wärmeerzeugung berücksichtigt werden, um die Unabhängigkeit von einzelnen Lieferanten und die erforderliche Redundanz sicherzustellen.
- Das Nahwärmenetz soll so geplant und ausgelegt werden, dass ein späterer Ausbau auf weitere Stadtgebiete möglich ist.
- Das Abwärmepotenzial von Unternehmen im Gewerbegebiet soll stärker geprüft und in den nächsten Planungsphasen durch Vorgespräche zur Abwärmelieferung konkretisiert werden.
- Der im Sachverhalt dargestellte Wärmepreis gibt die Gestehungskosten wieder, nicht den Endkundenpreis. (155€/MWh)
