16.09.2025 - 7.1 Weiterführung der Planungen für das Nahwärmenet...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Herr Radtke führt dazu aus: Nach der Sitzung der AG Erneuerbare Energien und Nahwärmenetz Röbel am 08.09.2025 empfiehlt die AG die Weiterführung der Planungen (LPH 2 bis 4) und den Beschluss mit folgenden Ergänzungen zu fassen:

  • Gleichwohl der Auftragnehmer die Variante 2 als Vorzugsvariante darstellt, sollen die nächsten Planungsschritte und die damit verbundene Ausschreibung möglichst technologieoffen erfolgen. Ebenso soll eine breite Streuung der Wärmeerzeugung berücksichtigt werden, um die Unabhängigkeit von einzelnen Lieferanten und die erforderliche Redundanz sicherzustellen.
  • Das Nahwärmenetz soll so geplant und ausgelegt werden, dass ein späterer Ausbau auf weitere Stadtgebiete möglich ist.
  • Das Abwärmepotenzial von Unternehmen im Gewerbegebiet soll stärker geprüft und in den nächsten Planungsphasen durch Vorgespräche zur Abwärmelieferung konkretisiert werden.
  • Der im Sachverhalt dargestellte Wärmepreis gibt die Gestehungskosten wieder, nicht den Endkundenpreis. (155€/MWh)

 

Der Finanzausschuss empfiehlt folgenden geänderten Beschluss:

Die Stadtvertretung Röbel/Müritz beschließt, die Planung des Nahwärmenetzes auf Basis der Vorzugsvariante 2 (Wärmepumpensystem mit P2H) aus der Machbarkeitsstudie (LPH1) vom 03.07.2025 weiterzuführen.

 

  • Gleichwohl der Auftragnehmer die Variante 2 als Vorzugsvariante darstellt, sollen die nächsten Planungsschritte und die damit verbundene Ausschreibung möglichst technologieoffen erfolgen. Ebenso soll eine breite Streuung der Wärmeerzeugung berücksichtigt werden, um die Unabhängigkeit von einzelnen Lieferanten und die erforderliche Redundanz sicherzustellen.
  • Das Nahwärmenetz soll so geplant und ausgelegt werden, dass ein späterer Ausbau auf weitere Stadtgebiete möglich ist.
  • Das Abwärmepotenzial von Unternehmen im Gewerbegebiet soll stärker geprüft und in den nächsten Planungsphasen durch Vorgespräche zur Abwärmelieferung konkretisiert werden.
  • Der im Sachverhalt dargestellte Wärmepreis gibt die Gestehungskosten wieder, nicht den Endkundenpreis. (155€/MWh)

Die Verwaltung wird beauftragt, die Fördermittel nach Modul 1 der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) für die Leistungsphasen 2 bis 4 zu beantragen.

 

Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, die Ausschreibungsunterlagen zur Vergabe der Planungsleistungen vorzubereiten.

 

Die Stadt erklärt sich bereit, bei positivem Fördermittelbescheid den Eigenanteil in Höhe von ca. 175.000 EUR (voraussichtlich 50 % der zuwendungsfähigen Planungskosten in Höhe von 350.000 EUR) im Haushalt darzustellen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

Geändert

beschlossen

7

7

7

0

0

JA

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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