11.09.2025 - 9.5 Satzung der Stadt Röbel/Müritz über die Erhebun...

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Wortprotokoll

Frau Siegmund erläutert die Beschlussvorlage. Die Kostenberechnung wurde überarbeitet.

Herr Hahn:

Ist die Kostenersatzpflicht abrechenbar?

Herr Schatull: Kalkulation ist mit den alten Fahrzeugen erstellt

 

Frau Siegmund:

  • Kostenersatzpflicht wird entsprechend der Satzung abgerechnet
  • nur sehr wenige Einsätze sind abrechenbar
  • die Kalkulation wird künftig regelmäßig und fortlaufend angepasst; bspw. bei Anschaffung eines neuen Fahrzeuges

 

Herr Müller dankt für die Ausführungen und die umfangreiche Zuarbeit.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung Röbel/Müritz beschließt die in der Anlage befindliche Satzung der Stadt Röbel/Müritz über die Erhebung eines Kostensatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Röbel/Müritz.

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Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

Geändert

beschlossen

9

8

8

0

0

nein

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://roebelmueritz.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1013106&selfaction=print