18.06.2025 - 8.2 Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Leizen
- Datum:
- Mi., 18.06.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Johannes Sommer
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Im Vorfeld wurden durch den Finanzausschussvorsitzenden Herrn Gödeke verschiedene Hebesatzvarianten durchgerechnet, gegenübergestellt und dargelegt. Nach Erörterung fassen die Gemeindevertreter folgenden abweichenden Beschluss:
Abweichender Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Leizen beschließt die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer in der Gemeinde Leizen – (Hebesatzsatzung).
Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird mit 340 und der Hebesatz für die Grundsteuer B wird mit 390 festgelegt.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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56,6 kB
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