18.06.2025 - 7.5 Festlegung von Kriterien für die Errichtung von...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.5
- Gremium:
- Gemeindevertretung Südmüritz
- Datum:
- Mi., 18.06.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Anne Lange
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Es fanden im Januar Einwohnerversammlungen in Vipperow und Ludorf statt.
Die Gemeindevertretung wurde nun über die weitreichenden Schutzgebiete in der Gemeinde Südmüritz informiert.
Mit diesem Beschluss sollen nun eindeutige Regelungen für PV-Anlagen geschaffen werden, damit für alle Klarheit besteht.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Südmüritz beschließt, dass als Grundlage bei der Planung und Errichtung von raumbedeutsamen Photovoltaikfreiflächenanlagen im Territorium der Gemeinde folgende Kriterien für die Standortwahl anzuwenden sind:
- 1.000m Abstand zur Wohnbebauung in den Ortsteilen der Gemeinde
- Bodenschätzung Acker/Grünlandzahl unter 30
- keine Beeinträchtigung der touristischen Infrastruktur
- Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen nur außerhalb von Schutzgebieten
- Erhalt von Sichtachsen, keine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes
-
Erhalt der Umgebung von Bau- und Bodendenkmälern und der historischen Kulturlandschaft
Die Gemeindevertretung behält sich abweichende Einzelfallentscheidungen in den Punkten „Abstand zur Wohnbebauung“ sowie „Bodenschätzung Acker/Grünlandzahl unter 30“ vor.
