14.05.2025 - 7.8 Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Beb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rechlin beschließt:

 

  1.  die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Rechlin“ gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) für die Errichtung und Betreibung einer groß­flächigen Photovoltaikanlage auf landwirtschaftlichen Flächen im Außenbereich nordöstlich des Ortsteils Rechlin.
    Der vorhabenbezogene Bebauungsplan trägt die Bezeichnung Nr. 31 „Solarpark Rechlin“ der Gemeinde Rechlin. Der Bereich, für den der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Solarpark Rechlin“ gelten soll umfasst in der Gemarkung Rechlin, Flur 6, die Flurstücke 10/21, 12/02 und 12/03 und ist in beiliegendem Lageplan durch eine durchgezogene rote Linie umgrenzt.
    Ziel und Zweck der Planung sind:
    - die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Festsetzung der Nutzung des Plangebietes als sonstiges Sondergebiet nach § 11 Baunutzungsverordnung mit der Zweckbestimmung „Photovoltaikanlage“
    - die Berücksichtigung umweltschützender Belange durch die Ausweisung von Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft.  
  2. der Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solaranlage Rechlin“ der Gemeinde Rechlin ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
     

 

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Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

Geändert

beschlossen

13

11

10

1

0

nein

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Realisierung

Der Aufstellungsbeschluss wurde im Müritz-Anzeiger Nr. 12/2025 am 07.06.2025 ortsüblich bekannt gemacht.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://roebelmueritz.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1011952&selfaction=print