14.05.2025 - 7.8 Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Beb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.8
- Gremium:
- Gemeindevertretung Rechlin
- Datum:
- Mi., 14.05.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Henryk Mogck
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rechlin beschließt:
-
die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Rechlin“ gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) für die Errichtung und Betreibung einer großflächigen Photovoltaikanlage auf landwirtschaftlichen Flächen im Außenbereich nordöstlich des Ortsteils Rechlin.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan trägt die Bezeichnung Nr. 31 „Solarpark Rechlin“ der Gemeinde Rechlin. Der Bereich, für den der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Solarpark Rechlin“ gelten soll umfasst in der Gemarkung Rechlin, Flur 6, die Flurstücke 10/21, 12/02 und 12/03 und ist in beiliegendem Lageplan durch eine durchgezogene rote Linie umgrenzt.
Ziel und Zweck der Planung sind:
- die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Festsetzung der Nutzung des Plangebietes als sonstiges Sondergebiet nach § 11 Baunutzungsverordnung mit der Zweckbestimmung „Photovoltaikanlage“
- die Berücksichtigung umweltschützender Belange durch die Ausweisung von Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft. -
der Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solaranlage Rechlin“ der Gemeinde Rechlin ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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2
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(wie Dokument)
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2,9 MB
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