14.05.2025 - 7.7 Festlegung von Kriterien für die Errichtung von...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rechlin beschließt, dass als Grundlage bei der Planung und Errichtung von raumbedeutsamen Photovoltaikfreiflächenanlagen im Territorium der Gemeinde folgende Kriterien für die Standortwahl anzuwenden sind:

 

  • 1.000m Abstand zur Wohnbebauung in den Ortsteilen
  • Bodenschätzung Acker/Grünlandzahl unter 30
  • keine Beeinträchtigung der touristischen Infrastruktur
  • Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen nur außerhalb von Schutzgebieten
  • Erhalt von Sichtachsen, keine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes
  • Erhalt der Umgebung von Bau- und Bodendenkmälern und der historischen Kulturlandschaft
     

Die Gemeindevertretung behält sich abweichende Einzelfallentscheidungen in allen Punkten vor.

 

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Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

Geändert

beschlossen

13

11

10

1

0

nein

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage