07.05.2025 - 11.1 Aufhebung der Satzung über die 1. Änderung des ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Frau Lange erläutert die Beschlussvorlage:

 

  • Anfrage der Bauaufsicht ob an Festsetzungen des B-Planes festgehalten wird
  • das Gebiet ist zu 95 % bebaut
  • Abweichungen zwischen den Festsetzungen und Umsetzungen führen zu Konflikten /Unstimmigkeiten zwischen den Grundstückseigentümern

 

Reduzieren

Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt:

 

  1. die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 03 "Marienfelder Weg" der Stadt Röbel/Müritz wird nach § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB ersatzlos aufgehoben. Weiterhin werden die im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan nach § 86 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern aufgestellten örtlichen Bauvorschriften ersatzlos aufgehoben.

Für den räumlichen Geltungsbereich der Aufhebungssatzung ist der Geltungsbereich der rechtskräftigen 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 03 "Marienfelder Weg", der in beiliegendem Übersichtsplan durch eine gestrichelte Linie umgrenzt ist, maßgebend.

 

  1. die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss, die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 03 "Marienfelder Weg" und die Örtlichen Bauvorschriften ersatzlos aufzuheben, ortsüblich bekanntzumachen.

 

  1. die Verwaltung wird beauftragt, die Planungsleistungen für die Aufhebung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 03 "Marienfelder Weg" der Stadt Röbel/Müritz auszuschreiben.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

Geändert

beschlossen

9

9

8

1

0

nein

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://roebelmueritz.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1011944&selfaction=print