14.05.2025 - 7.1 Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Zu diesem TOP trägt der Finanzausschussvorsitzende, Herr Kassanke, gemeinsam mit dem Kämmerer, Herrn Sommer, vor. Mit der Neuregelung der Grundsteuer ab 01.01.2025 sind die Hebesätze auf den Prüfstand zu stellen, um eine Aufkommensneutralität zum Vorjahr (2024) zu erreichen. In diesem Zusammenhang bedeutet die Aufkommensneutralität, dass anhand der neuen Messbetragsdaten vom Finanzamt eine Berechnung vorzunehmen ist, die den Hebesatz für die Grundsteuer in der Höhe für 2025 neu festlegt, in welcher der bisherige Steuerertrag aus dem Vorjahr (2024) erzielt werden kann.

Aufkommensneutralität bedeutet somit nicht, dass die Grundsteuer für den jeweiligen Grundstückseigentümer aufkommensneutral, also der Höhe nach gleichbleibt, und es zu keinen individuellen Veränderungen kommt. Die Grundsteuerreform wird dazu führen, dass einige Steuerpflichtige eine höhere Grundsteuer zahlen müssen, während andere entlastet werden. Der Grad der Auswirkung hängt von dem durch das Finanzamt auf Basis der rechtlichen Vorgaben ermittelten Grundsteuerwert ab.

Durch die Verwaltung wurden folgende Hebesätze vorgeschlagen:

Grundsteuer A = 218 %

Grundsteuer B = 453 %

Gewerbesteuer = 340 %

Damit wäre die Aufkommensneutralität erreicht.

Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 12.05.2025 zum Verwaltungsvorschlag beraten und empfiehlt der Gemeindevertretung folgende Hebesätze:

Grundsteuer A = 300 % (wie bisher)

Grundsteuer B = 442 %

Gewerbesteuer = 340 % (wie bisher)

Die Erhebung einer Grundsteuer C (Grundstücke, die bebaut werden könnten) ist nach Aussagen des Städte – und Gemeindetages in MV im Moment von keiner Gemeinde in Anwendung gebracht worden, da es dazu noch strittige Rechtsfragen gibt. Durch die Verwaltung soll geprüft werden, ob es vielleicht doch möglich wäre.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rechlin beschließt die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer in der Gemeinde Rechlin – (Hebesatzsatzung) entsprechend der Empfehlung des Finanzausschusses vom 12.05.2025.

 

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Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

Geändert

beschlossen

13

11

10

0

1

ja

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage