30.04.2025 - 8.3 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum geänderte...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Südmüritz beschließt:

 

  1. der geänderte Entwurf der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 1/2000 „Eichenweg“ OT Ludorf der Gemeinde Südmüritz mit der dazugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Stand Februar 2025) gebilligt.
     
  2. der geänderte Entwurf der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 1/2000 „Eichenweg“ und die Begründung sind gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
     
  3. die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 3 BauGB und die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB erneut zu beteiligen.

 

  1. die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden wird gemäß § 4b BauGB auf einen Dritten (Planungsbüro) übertragen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

Geändert

beschlossen

9

5

5

0

0

nein

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Realisierung

Der Beschluss wurde am 07.06.2025 im Müritz-Anzeiger Nr. 12/2025 bekannt gemacht.

Der Entwurf hat vom 16.06.2025 bis einschließlich 18.07.2025 öffentlich ausgelegen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://roebelmueritz.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1011548&selfaction=print