25.02.2025 - 9.3 Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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J. Sommer informiert zur Vorlage und zum aktuellen Stand neuer Meßbeträge nach Information des Finanzamtes. Für weiter folgende Informationen seitens des Finanzamtes ist bei der Berechnung schon ein Puffer berücksichtigt. Daraus ergeben sich für die Grundsteuer B: 504 % und für die Grundsteuer A 342 %. Die Bürger sollen umfassend informiert warden. Im Amt wird es eine Informationsveranstaltung dazu geben. Ratenzahlungen werden in Absprache mit der Kämmerei möglich sein.

Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer in der Stadt Röbel/Müritz – (Hebesatzsatzung). Grundsteuer A: 342 %, Grundsteuer B: 504 %

 

M. Wolter beantragt im Auftrag der Fraktion BfR eine namentliche Abstimmung.

 

Mit Ja stimmen: T. Spangenberg, S. Müller, I. Drews, H.D. Richter, K. Grumbach, T. Hagen, P. Mencwel, F. Meyl, F. Sprick, M. Schatull, F. Steinbeck, D. Kroeger/

Mit Nein stimmen: M. Wolter, D. Brych, H. Weidner, T. Dommert

 

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Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

Geändert

beschlossen

17

16

12

4

0

ja

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage