28.01.2025 - 5.3 Haushalt 2025 der Stadt Röbel/Müritz

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Sommer erklärt anhand des Taschenhaushaltes den Haushaltsplan 2025.

 

Folgende Hinweise:

- Steigerung Kita-Kosten noch um weitere ca. 80.000 Euro möglich

- fehlende Investitionsmaßnahme: Löschwasserversorgung Gildekamp / BGZ

- Erweiterung Gewerbegebiet 1,5 Mio. -> nicht realisierbar und verschoben (Eigenerschließung für Investoren trotzdem möglich)

 

Herr Sommer berichtet, dass der Haushalt im Investitionsbereich ausgeglichen sein muss. Dies ist momentan nicht der Fall.

 

Herr Prasser weist erneut darauf hin, dass sich die Stadtvertreter und die Verwaltung auch auf die Einnahmenseite zur mittelfristigen Haushaltsplanung konzentrieren muss. Wo können mehr Einnahmen generiert werden. Dazu könne eine Arbeitsgruppe gebildet werden.

Dieser Punkt soll in der nächsten Stadtvertretersitzung besprochen und beschlossen werden.

 

Es wird die Möglichkeit besprochen, die Überdachung des Bürgergartens zu streichen. Diese Streichung wird mehrheitlich abgelehnt.

 

Herr Sommer wird den Haushalt hinsichtlich der Einnahmenseite/Investitionen überarbeiten und die Thematik wird in den Fraktionen besprochen.

 

Herr Prasser fragt nach dem Sperrvermerk im Stellenplan zur 2. Stelle in der Bibliothek.

 

Bis Ende März über Kulturverein eingestellt, danach keine Förderung mehr möglich. Personalkosten: 25.000 Euro jährlich. Müsste dann neu ausgeschrieben werden.

 

Herr Steinbeck merkt an, dass dieses Thema in den Fraktionen besprochen werden soll. Der Sperrvermerk soll erstmal bestehen bleiben unter der Maßgabe, dass sich die Verwaltung Gedanken um die Einnahmenseite macht.

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt die beiliegende Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und den Anlagen für das Haushaltsjahr 2025.

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Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

Geändert

beschlossen

7

7

6

0

1

nein

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage