05.12.2024 - 9.2 Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 02 "Wohngebie...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sietow beschließt:

 

  1. die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 02 "Wohngebiet Sietow Ost" der Gemeinde Sietow wird nach § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB ersatzlos aufgehoben. Weiterhin werden die im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 16 nach § 86 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern aufgestellten örtlichen Bauvorschriften ersatzlos aufgehoben.

Für den räumlichen Geltungsbereich der Aufhebungssatzung ist der Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 02 "Wohngebiet Sietow Ost", der in beiliegendem Übersichtsplan durch eine gestrichelte Linie umgrenzt ist, maßgebend.

 

  1. die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss, den Bebauungsplan Nr. 02 "Wohngebiet Sietow Ost" und die Örtlichen Bauvorschriften ersatzlos aufzuheben, ortsüblich bekanntzumachen.

 

  1. die Verwaltung wird beauftragt, die Planungskosten zu ermitteln und in den Haushalt 2025/2026 einzustellen sowie die Planungsleistungen für die Aufhebung des Bebauungsplanes auszuschreiben.

 

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Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

Geändert

beschlossen

9

9

0

9

0

nein

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Der Beschluss wurde einstimmig abgelehnt.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://roebelmueritz.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1010301&selfaction=print