13.11.2024 - 16.1 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 08 "Wochene...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Dr. Achim Ahrendt und Frau Carmen Zander sind aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

geänderter Beschluss

 

  • folgende Flurstücke sollen in den Aufstellungsbeschluss aufgenommen werden:
  • Flurstück 69/4 (teilweise)
  • Flurstück 80 (vollumfänglich)

 

  • Herr Dr. Ahrendt bietet einen Landtausch seiner Grundstücke im Geltungsbereich des Austellungsbeschlusses mit der Gemeinde Buchholz an

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Buchholz beschließt:

 

  1. die Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplans Nr. 08 „Wochenendhausgebiet Buchholz “ der Gemeinde Buchholz.

Der Bereich, für den die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 08 „Wochenendhaus-gebiet Buchholz “ der Gemeinde Buchholz gelten soll, umfasst teilweise die Flurstücke 49, 50/17, 70/8, 70/9, 71/1, 72/4, 73/1, 74/1, 75/3, 79/5, 81/2, 82/15, 83/15, 84/15, 85, 95/4, 96/4 sowie vollumfänglich die Flurstücke 59/4, 76/1, 77/5, 78/2, 80, 97 der Flur 5, Gemarkung Buchholz und ist in der beiliegenden Übersichtskarte durch eine gestrichelte Linie umgrenzt.

 

Ziel und Zweck der Planung ist:

 die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Festsetzung des Plangebietes als Sondergebiet, das der Erholung dient, mit der Zweckbestimmung Wochenendhäuser gem. §10 BauNVO

 die Ordnung der verkehrlichen Erschließung sowie der Erschließung mit Medien der Ver- und Entsorgung

 die Berücksichtigung umweltschützender Belange durch die Ausweisung von Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft.

 

 

  1. der Aufstellungsbeschluss zur Satzung über den Bebauungsplan ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen

 

  1. die Verwaltung wird beauftragt, eine landesplanerische Stellungnahme gemäß § 17 Landesplanungsgesetz bei der zuständigen Raumordnungsbehörde einzuholen

 

  1. die Verwaltung wird beauftragt, die Planungskosten zu ermitteln und in den Haushalt 2025/26 einzustellen sowie die Planungsleistungen für die Aufstellung des Bebauungsplanes auszuschreiben 

 

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Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

Geändert

beschlossen

5

5

5

0

0

ja

Herr Dr. Achim Ahrendt und Frau Carmen Zander sind aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://roebelmueritz.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1009757&selfaction=print