15.10.2024 - 8.3 Haushaltssicherungskonzept 2024 der Gemeinde Go...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Finanzausschuss empfiehlt den Beschluss zu fassen, vorbehaltlich der Änderung, dass die Hebesätze jeweils um 5% angehoben werden. Die weiteren Konsolidierungsmaßnahmen bleiben unberührt.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gotthun beschließt gem. § 43 Abs. 8 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) i. V. m. § 17b Gemeindehaushaltsverordnung Doppik (GemHVO-Doppik) die Fortschreibung des beiliegenden Haushaltssicherungskonzeptes 2024 vorbehaltlich folgender Änderungen:

4. Festlegung der Konsolidierungsmaßnahmen 2024

Erhöhung von Erträgen/Einzahlungen

 4. Erhöhung Hebesatz Grundsteuer A ab 2025 von 300 % auf 305 %

 5. Erhöhung Hebesatz Grundsteuer B ab 2025 von 320 % auf 325 %

 6. Erhöhung Hebesatz Gewerbesteuer ab 2025 von 320 % auf 325 %

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Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

Geändert

beschlossen

7

6

6

0

0

ja

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://roebelmueritz.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1009493&selfaction=print