04.09.2024 - 11.1 Satzungsbeschluss zur Satzung über den vorhaben...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bollewick beschließt:

 

  1. aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekannt­machung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394), in Verbindung mit § 5 der Kommunal­verfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.04.2024 (GVOBl. M-V. S. 270) beschließt die Gemeindevertretung Bollewick die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebau­ungs­plan Nr. 03a „Wohnhaus Röbeler Straße“ der Gemeinde Bollewick, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B), als Satzung.
     
  2. die zusammen mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 03a aufgestellten örtlichen Bauvorschriften werden nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO MV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2015 (GVOBl. M-V S. 344) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 09.04.2024 (GVOBl. M-V S. 110) in Verbindung mit § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.04.2024 (GVOBl. M-V. S. 270) als Satzung beschlossen.
     
  3. die Begründung wird gebilligt.
     
  4. die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 03a „Wohnhaus Röbeler Straße“ bei der höheren Verwaltungs­behörde zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist alsbald ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 03a mit Begründung während der Dienst­stunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

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Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

Geändert

beschlossen

9

9

9

0

0

nein

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Realisierung

Die Satzung des Bebauungsplanes wurde durch den Landkreis/Kreisplanung genehmigt. Die Genehmigung wurde am 09.11.2024 im Müritz-Anzeiger Nr. 23 bekannt gemacht. Mit Ablauf des Bekanntmachungstages wurde die Satzung rechtskräftig.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://roebelmueritz.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1008996&selfaction=print