18.07.2024 - 6.1 Beschluss über die Neufassung der Hauptsatzung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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In dem bereits vorliegenden Entwurf der Hauptsatzung mussten noch einmal entsprechend den Hinweisen der Kommunalaufsicht in verschiedenen Paragraphen Korrekturen vorgenommen werden, die durch Frau Bergmann erläutert wurden.

Durch Herrn Köppen wird die Frage gestellt, wer die Aufwandsentschädigungen für den Bürgermeister und die Stellvertreter sowie die Sitzungsgelder festlegt.

  • Der Gesetzgeber hat die Höchstsätze für die Aufwandsentschädigungen festgelegt, die sich nach der Einwohnerzahl in der Gemeinde bestimmen. Mit der Höhe der Sätze soll das Ehrenamt in Vereinbarkeit mit Beruf und Familie weiter gestärkt werden. Auch der Städte – und Gemeindetag hat diese Höchstsätze empfohlen. Letztendlich entscheidet die Gemeindevertretung über die Höhe innerhalb der Hauptsatzung.

Herr Köppen stellt folgenden Antrag:

  • Die in § 8 der Hauptsatzung festgelegten Höchstsätze für die Aufwandsentschädigungen Bürgermeister, Stellvertreter und Sitzungsgelder sollen auf 90 % der Höchstsätze reduziert werden.
  • Mit dieser Festlegung würde die Gemeindevertretung ein positives Signal nach draußen bei klammer Kasse geben.

Der Bürgermeister stellt den Antrag zur Abstimmung.

  • 1 ja, 11 nein

Somit ist der Antrag abgelehnt. 

Es gibt keine weiteren Fragen und Anträge.    

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rechlin beschließt die in der Anlage beigefügte Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Rechlin.

 

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Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

Geändert

beschlossen

13

12

11

1

0

nein

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://roebelmueritz.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1008724&selfaction=print