19.07.2024 - 6.1 Beschluss über die Neufassung der Hauptsatzung ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Geänderter Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, dass die monatliche Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters auf 750,- EUR festgesetzt werden soll. Die Aufwandsentschädigungen des 1. Stellv. Bürgermeisters und der 2. Stellv. Bürgermeisterin sollen gemäß den gültigen Regelungen ebenfalls auf das entsprechende Niveau angepasst werden. Der § 6 Entschädigung der vorliegenden Hauptsatzung der Gemeinde Buchholz ist anzupassen.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Buchholz beschließt die in der Anlage beigefügte Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Buchholz.

 

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Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

Geändert

beschlossen

7

7

7

0

0

ja

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://roebelmueritz.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1008691&selfaction=print