23.07.2024 - 12.1 Errichtung eines Mobilfunkmastes in der Gemeind...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Es wurde eine Befragung der Einwohner durchgeführt. Mit großer Beteiligung lehnt die Mehrheit der Einwohner den Funkmast ab.

 

Reduzieren

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kieve stimmt der beabsichtigten Errichtung eines Mobilfunkmastes auf dem Flurstück 47 der Flur 7 Gemarkung Kieve nicht zu.

 

Der Standort (Übersichtsplan siehe Anlage) befindet sich im Landschafts­schutz­gebiet „Mecklenburger Großseenland“. Durch die beabsichtigte Errichtung eines Mobilfunkmastes auf dem Flurstück 47 werden die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege und die natürliche Eigenart der Landschaft und ihr Erholungswert beeinträchtigt sowie das Orts- und Landschaftsbild verunstaltet.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

Geändert

beschlossen

7

7

6

0

1

nein

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Reduzieren

Realisierung

Die gemeindliche Entscheidung zum geplanten Mobilfunkstandort wurde der Funkmasten-Infrastrukturgesellschaft mit E-Mail vom 29.07.2024 übermittelt.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage