04.06.2024 - 8.4 Vorentwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/ Müritz beschließt:

 

  1. Der Vorentwurf des Bebuungsplanes “Energie- und Wirtschaftshof an der Umgehungsstraße” der Stadt Röbel/ Müritz wird in der vorliegenden Fassung vom April 2024 beschlossen. Der Vorentwurf der dazugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung  vom April 2024 gebilligt.
  2. Der Vorentwurf des Bebuungsplanes “Energie- und Wirtschaftshof an der Umgehungsstraße” der Stadt Röbel/ Müritz mit der dazugehörigen Begründung ist nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der Unterlagen im Amt Röbel-Müritz, Bauamt.

Die Internetseite zur Einsichtnahme in die Unterlagen und die Dauer der Veröffentlichungsfrist sind gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
  2. Die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden wird gem. § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen.
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Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

Geändert

beschlossen

17

16

16

0

0

nein

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Realisierung

Der Beschluss wurde am 22. 06.2024 im Müritz Anzeiger Nr. 13/2024 bekannt gemacht.

 

Der Auslegungszeitraum ist der 01.07.2024 - einschließlich 02.08.2024.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://roebelmueritz.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1008303&selfaction=print