14.03.2024 - 4.2 Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Beb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Südmüritz beschließt.

 

  1. die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark LudorfAusbau“ gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) für die Errichtung und Betreibung einer großflächigen Photovoltaikanlage auf landwirtschaftlichen Flächen im Außenbereich südwestlich der Ortslage Ludorf.

    Der vorhabenbezogene Bebauungsplan trägt die Bezeichnung „Solarpark LudorfAusbau“ der Gemeinde Südmüritz. (Die Vergabe einer Nummer für den Bebauungsplan erfolgt erst nach positivem Abschluss des Zielabweichungsverfahrens.)

    Der Bereich, für den der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Solarpark LudorfAusbau“ gelten soll, umfasst in der Gemarkung Ludorf, Flur 5, das Flurstück 109/1, Gemarkung Ludorf, Flur 6, das Flurstück 59/2 und in der Gemarkung Solzow, Flur 3, die Flurstücke 3/1, 4/1, 6, 8/1, 10/1, 11/1, 12, 13/1, 14/1, 15/1, 17 und 18/2 und ist in beiliegendem Lageplan durch eine gestrichelte Linie umgrenzt.

    Ziel und Zweck der Planung sind:
    - die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Festsetzung der Nutzung des Plangebietes als sonstiges Sondergebiet nach § 11 Baunutzungsverordnung mit der Zweckbestimmung „Photovoltaikanlage“
    - die Berücksichtigung umweltschützender Belange durch die Ausweisung von Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft.
     
  2. der Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark LudorfAusbau“ ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
     
  3. die Verwaltung wird beauftragt, ein Zielabweichungsverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan “Solarpark LudorfAusbau“ beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit zu beantragen, nachdem der Vorhabenträger in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Südmüritz die Kriterienkataloge A und B ausgearbeitet hat und diese durch die Gemeindevertretung durch Beschluss gebilligt wurden.

 

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Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

Geändert

beschlossen

6

4

3

0

1

nein

Es waren ein Gremiumsmitglied aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: Ortwin Gessulat

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Anlagen zur Vorlage