29.02.2024 - 8.2 Aufstellungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschlus...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bollewick beschließt:

 

  1. die Aufstellung einer Satzung über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) für die Errichtung eines Wohngebäudes mit Nebenanlagen auf einer an der Röbeler Straße in der Gemeinde Bollewick gelegenen Freifläche.
     
  2. der vorhabenbezogene Bebauungsplan trägt die Bezeichnung Nr. 03a „Wohnhaus Röbeler Straße“ der Gemeinde Bollewick.

    Der Bereich, für den der vorhabenbezogene Bebauungsplan gelten soll, umfasst in der Gemarkung Bollewick, Flur 2, eine Teilfläche des Flurstückes 75/1 und ist in beiliegendem Übersichtsplan durch eine gestrichelte Linie umgrenzt.

    Ziel und Zweck der Planung sind:
    - die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Festsetzung der Nutzung des Plangebietes und Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Wohngebäudes mit Nebenanlagen
    - die Berücksichtigung umweltschützender Belange
     
  3. der Aufstellungsbeschluss zur Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
     
  4. von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird gem. § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2. BauGB abgesehen.
     
  5. der beiliegende Entwurf der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 03a „Wohnhaus Röbeler Straße“ der Gemeinde Bollewick (Stand 06.12.2023) mit der dazugehörigen Begründung (Stand 06.12.2023) wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
     
  6. der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 03a „Wohnhaus Röbeler Straße“ und die Begründung mit allen dazugehörigen Anlagen sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Internet zu veröffentlichen. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der Unterlagen im Amt Röbel-Müritz, Bauamt.

Die Internetseite zur Einsichtnahme in die Unterlagen und die Dauer der Veröffentlichungsfrist sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
 

  1. die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen

 

  1. die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird gemäß § 4b BauGB auf einen Dritten (Planungsbüro) übertragen
     

 

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Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

Geändert

beschlossen

8

8

8

0

0

nein

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Realisierung

Der Beschluss über die Aufstellung sowie über den Entwurf und dessen Auslegung wurde am 16.03.2024 im Müritz Anzeiger Nr. 06

bekannt gemacht. Die Planungsanzeige wurde 18.03.2024 an das Amt für Raumordnung und Landesplanung gesendet. Die positive Stellungnahme (04.04.2024) liegt vor.

 

Der Auslegungszeitraum ist der 25.03.2024 - einschließlich 26.04.2024.

 

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Anlagen zur Vorlage