27.02.2024 - 9.5 Aufstellungsbeschluss zur Satzung über die 5. Ä...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt die Aufstellung der Satzung über die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06 „Erweiterung Industriegebiet Glienholzweg“ der Stadt Röbel/Müritz.
    Der räumliche Geltungsbereich der Satzung über die 5. Änderung des Bebauungs-planes Nr. 06 „Erweiterung Industriegebiet Glienholzweg“ der Stadt Röbel/Müritz beinhaltet einen Teilbereich der bereits rechtskräftigen Satzung der die 4. Änderung sowie einen Teilbereich des Ursprungs-Bebauungsplanes. Der Geltungsbereich der 5. Änderung umfasst die Flurstücke 232/11, 232/13, 232/15, 233/9, 233/10, 233/13, 234/9, 234/10, 234/13, 235/4 teilw., 235/5, 235/8, 236/3 teilw., 236/6, 237/3 teilw., 237/6, 238/3 teilw., 238/6, 373/6, 373/8, 374/10, 374/14, 382/7, 382/8 der Flur 15 der Gemarkung Röbel und ist im beiliegenden Übersichtsplan durch eine gestrichelte Linie umgrenzt. Der Geltungsbereich der Änderung umfasst ca. 7.621 m². Die Erweiterung des Geltungsbereiches des bestehenden Bebauungsplanes ist ca. 1.000 m² groß.
  2. Der Aufstellungsbeschluss zur Satzung über die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06 „Erweiterung Industriegebiet Glienholzweg“ der Stadt Röbel/Müritz ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, eine landesplanerische Stellungnahme gemäß § 17 Landesplanungsgesetz bei der zuständigen Raumordnungsbehörde einzuholen.
  4. Alle im Zusammenhang mit der Bebauungsplanänderung entstehenden Kosten werden von der Firma optimal media GmbH übernommen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

Geändert

beschlossen

17

16

16

0

0

nein

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Realisierung

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 11.05.2024 im Müritz Anzeiger Nr. 10 bekannt gemacht.

Am 01.02.2024 wurde die Planungsanzeige an das Amt für Raumordnung und  Landesplanung gesendet.  Eine positive landesplanerische Stellungnahme vom 08.02.2024 liegt vor.

 

 

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Anlagen zur Vorlage