01.02.2024 - 8.1 Aufstellungsbeschluss zu einem vorhabenbezogene...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Wachenfeld (Architektur- und Planungsbüro Wachenfeld aus Waren) ist Projektentwickler und Planer der Solaranlage in Wackstow. Er erläutert anschaulich das Vorhaben und beantwortet Fragen der GV. Die Photovoltaikanlage soll auf einer Fläche von ca. 9,9 ha entstehen. Dafür ist ein vorhabenbezogener B-Plan erforderlich. Eine Teilfläche steht noch unter der Bergaufsicht. Hier ist eine Beendigung der Bergaufsicht und eine Änderung des Hauptbetriebsplanes erforderlich. Ansonsten stehen laut Amt für Raumordnung und Landesplanung MSE keine Gründe gegen die Aufstellung des Bauleitverfahrens. Bei Zustimmung der GV erfolgt durch das Planungsbüro eine interne Ausschreibung. Ca. 15 Firmen werden angeschrieben und um ein Pachtangebot gebeten. Die Angebote werden durch die Fa. Wachenfeld ausgewertet, es erfolgt eine Submission. Der Grundstückseigentümer entscheidet sich dann für einen Pächter. In dem Pachtvertrag wird sichergestellt, dass die Projektgesellschaft zu 100 % ihren Sitz in Bütow haben wird. Somit fließen neben den 0,2 Cent/kwh produziertem Strom auch die Gewerbesteuereinnahmen vollumfänglich an die Gemeinde Bütow. Auf die Frage eines Gemeindevertreters, ob dann zukünftig kein Kiesabbau in Wackstow mehr stattfinden wird, erklärt Herr Wachenfeld, dass die Flächen auf denen die Solaranlage errichtet werden sollen, teils schon abgebaut sind bzw. das Verhältnis zwischen Abraum und zu nutzender Kiessande schon unwirtschaftlich geworden ist. Das Gesamtgebiet laut Rahmenbetriebsplan ist jedoch viel größer, so dass auch weiterhin Kiesabbau möglich ist. Aufgrund seiner topographischen Lage wird der Solarpark von der GV als wenig störend empfunden.

 

Reduzieren

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bütow beschließt:

  1. Die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) für die Errichtung und Betreibung einer Photovoltaikanlage.

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan trägt die Bezeichnung Nr. 04 „Solaranlage Kiesgrube Wackstow“ der Gemeinde Bütow

 

Der Bereich, für den der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 04 „Solaranlage Kiesgrube Wackstow“ gelten soll, ist im beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 1) durch eine gestrichelte Linie umgrenzt und mit der Farbe Gelb ausgefüllt. Er umfasst in der Gemarkung Wackstow, Flur 1, die Flurstücke 7/8 teilweise (tlw.), 7/10 tlw., 8/2 tlw., 9 tlw., 19/4 tlw. und 19/16 tlw.

 

Ziel und Zweck der Planung ist:

  • Die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Festsetzung der Nutzung des Plangebietes als sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Solarenergie“.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.04 „Solaranlage Kiesgrube Wackstow“ der Gemeinde Bütow ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
     
  2. Entsprechend des Zwischenbescheides des Amtes für Raumordnung und Landesplanung Mecklenburgische Seenplatte vom 25.10.2023 (Anlage 2) ist die für die zukünftige Solarnutzung beanspruchte Fläche aus der Bergaufsicht zu entlassen und eine Änderung des Hauptbetriebsplanes herbeizuführen. Entsprechende Nachweise darüber sind der Verwaltung zur Weiterleitung an das Amt für Raumordnung und Landesplanung im Bauleitplanverfahren zu übergeben.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

Geändert

beschlossen

7

7

7

0

0

nein

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Reduzieren

Realisierung

Die Stellungnahme ist am 14.03.2024 per E-Mail an die zuständige Behörde verschickt worden.

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://roebelmueritz.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1007278&selfaction=print