16.11.2023 - 6.1 Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung für di...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Finanzausschuss Röbel/Müritz
- Datum:
- Do., 16.11.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Bärbel Krugmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Kommunale Wärmeplanung wird 2024 Pflichtaufgabe. In diesem Jahr muss daher die Förderung beantragt werden.
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz fasst folgenden Beschluss:
1. Um die Planungs- und Investitionssicherheit in Bezug auf die städtische Wärmeversorgung sicherzustellen, wird eine Kommunale Wärmeplanung erstellt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Fördermittelantrag beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zu stellen.
3. Die notwendigen Eigenmittel sind im Stadthaushalt 2024 einzuplanen.
4. Die Kommunale Wärmeplanung soll von einem fachkundigen externen Dienstleister erstellt werden. Dieser solle sowohl die Planung erstellen, als auch die Akteursbeteiligung organisieren und durchführen. Ebenso soll die Öffentlichkeitsarbeit durch den externen Dienstleister begleitet werden.
