02.11.2023 - 9.1 Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2023 ...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

M. Saathoff fragt nach der Erläuterung der vorgeschlagene Maßnahmen durch J. Sommer und was passiert, wenn dem Haushaltssicherungskonzept nicht zugestimmt wird. J. Sommer erklärt, dass jede Gemeinde ein Haushaltssicherungskonzept benötigt. Sollten sich die Gemeindevertreter nicht auf Maßnahmen für den Konsilidierungszeitraum einigen und diesen Zeitraum somit nicht einhalten, muss die Entscheidung des Landkreises abgewartet werden. M. Saathoff stellt die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen und deren Haushaltsansatz in Frage (Feuerwehraufwand 1.000 €/Baumpflege 17.000 €). M. Saathoff sagt (Grundlage ist der Punkt 2 im vorgeschlagenen Maßnahmenkatalog) Grundsteuer als auch Gewerbesteuer seien eine weitere Belastung für Landwirte und Gewerbetreibende. Dies sei ein Standortnachteil. Er bringt die Kreisumlage an und sagt, dass auch der Landkreis nun am Zuge ist. Des Weiteren ist die Maßnahme der Anpassung des Haushaltsansatzes für die Seniorenveranstaltungen keine Option. J. Sommer sagt, dass der Landkreis bereits Haushaltssperren verhängt hat. Dies betrifft Gemeinden, welche in der gleichen Situation sind wie Gotthun und entweder dieses Jahr einen neuen Haushalt bekommen haben bzw. 2024/2025 einen neuen Haushalt bekommen. Dann sind freiwillige Ausgaben wie Seniorenveranstaltungen gesperrt. J. Saathoff sagt, dass solche Veranstaltungen bisher durch Spenden finanziert wurden und das Geld nicht von der Gemeinde genommen wurde. J. Sommer sagt, welche Gemeinden ein Haushaltssicherungskonzept haben. M. Saathoff sagt, er würde dafür plädieren, das Haushaltssicherungskonzept solange wie möglich auszusitzen.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gotthun beschließt gem. § 43 Abs. 8 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) i. V. m. § 17b Gemeindehaushaltsverordnung Doppik (GemHVO-Doppik) die Fortschreibung des beiliegenden Haushaltssicherungskonzeptes 2023.

 

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Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

Geändert

beschlossen

7

6

0

6

0

nein

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://roebelmueritz.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1006241&selfaction=print