13.07.2023 - 12.1 Satzungsbeschluss zur Satzung über den vorhaben...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bollewick beschließt:

 

  1. aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekannt­machung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 04.01.2023 (BGBl. I Nr. 6), in Verbindung mit § 5 der Kommunal­verfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V. S. 777), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23.07.2019 (GVOBl. M-V S. 467) beschließt die Gemeindevertretung Bollewick die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebau­ungs­plan Nr. 03 „Wohnhaus Röbeler Straße“ der Gemeinde Bollewick, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B), als Satzung.
     
  2. die zusammen mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 03 aufgestellten örtlichen Bauvorschriften werden nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO MV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2015 (GVOBl. M-V S. 344) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26.06.2021 (GVOBl. M-V S. 1033) in Verbindung mit § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V. S. 777) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl. MV S. 467) als Satzung beschlossen.
     
  3. die Begründung wird gebilligt.
     
  4. die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 03 „Wohnhaus Röbeler Straße“ bei der höheren Verwaltungs­behörde zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist alsbald ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 03 mit Begründung während der Dienst­stunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

Geändert

beschlossen

8

7

7

0

0

nein

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wurde am 21.08.2023 beim Landkreis zur Genehmigung eingereicht.

 

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erfolgte aufgrund von § 13b Baubesetzbuch.

Mit Bescheid vom 18.10.2023 erfolgte durch den LK MSE die Versagung der Genehmigung, da der § 13b BauGB aufgrund aktueller Rechtssprechung nicht "...mit dem Recht der Europäischen Union, genauer mit Artikel 3 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 5 der Richtlinie 20011421EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen be
stimmter Pläne und Programme (SUP -Richtlinie)," vereinbar ist.

 

Es erfolgte die Einstellung des Planverfahrens mit Beschluss BV-02-2024-001.

 

 

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