06.07.2023 - 7.1 Aufstellungsbeschluss zu einem vorhabenbezogene...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Südmüritz
- Datum:
- Do., 06.07.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:04
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Henryk Mogck
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Südmüritz beschließt:
-
die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Ferien- und Touristikpark Müritzblick“ gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) für Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Neuerschließung eines Gebietes für Ferien- und Wohnanlagen.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan trägt die Bezeichnung „Ferien- und Touristikpark Müritzblick“ OT Vipperow der Gemeinde Südmüritz. (Die Vergabe einer Nummer für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan erfolgt erst nach positiver landesplanerischer Zustimmung/ positivem Raumordnungsverfahren.)
Der Bereich, für den der vorhabenbezogene Bebauungsplan gelten soll, umfasst in der Gemarkung Vipperow, Flur 2, die Flurstücke 39/27, 39/29, 40, 43/1, 44/1, 44/2, 45, 46/1, 46/2, 47/1, 47/2, 48, 49, eine Teilfläche des Flurstückes 37/5, sowie in der Gemarkung Solzow, Flur 3, Teilflächen der Flurstücke 159 und 161 und ist in beiliegendem Übersichtsplan durch eine gestrichelte Linie umgrenzt.
Ziel und Zweck der Planung sind:
- die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Festsetzung der Nutzung des Plangebietes und Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und Betreibung eines Ferien- und Touristikparkes
- die Ordnung der Verkehrserschließung und der Erschließung mit Medien der Ver- und Entsorgung
- die Berücksichtigung umweltschützender Belange durch die Ausweisung von Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft.
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der Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Ferien- und Touristikpark Müritzblick“ ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
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die Verwaltung wird beauftragt, eine landesplanerische Stellungnahme gemäß § 17 Landesplanungsgesetz bei der zuständigen Raumordnungsbehörde einzuholen.
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die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit dem Vorhabenträger einen Entwurf zu einem städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB als vertragliche Grundlage der Zusammenarbeit zwischen Gemeinde und Vorhabenträger auszuarbeiten.
Namentliche Abstimmung:
Frau Fabisch: ja
Herr Bau: ja
Herr Wißler: Enthaltung
Herr Köppen: nein
Herr Gessulat: ja
Herr Schulz: ja
Herr Schröder: nein
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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(wie Dokument)
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